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Schlichten ist besser als richten!

Die Stärkung alternativer Streitschlichtungsformen ist ein wichtiges Ziel der Justizpolitik. Eine außergerichtliche Verständigung bietet viele Vorteile. Sie beendet einen Streit im Allgemeinen schneller und kostengünstiger als ein Prozess vor staatlichen Gerichten. Darüber hinaus können im Verhandlungsweg oft bessere und die eigentlichen Probleme des Streites dauerhaft beseitigende Lösungen gefunden werden als dies durch Richterspruch möglich wäre. Bei einer konsensualen Streitbeilegung können Tatsachen, Wünsche und Interessen berücksichtigt werden, die für den Konflikt der Parteien von wesentlicher oder sogar ausschlaggebender Bedeutung, rechtlich jedoch irrelevant sind. Zudem können vermittelnde Lösungen auch dann getroffen werden, wenn das Gericht nur voll zu Lasten der einen und zu Gunsten der anderen Partei entscheiden könnte. Eine Streitschlichtung unter aktiver Mitwirkung der streitenden Parteien erleichtert außerdem die Fortsetzung privater oder geschäftlicher Beziehungen. Das ist besonders in den Fällen wichtig, in denen die Konfliktparteien - etwa in der Familie, unter Nachbarn oder als Geschäftspartner - auch nach Beilegung des Rechtsstreites miteinander auskommen müssen oder wollen. Außergerichtliche Streitschlichtung trägt damit zu einer qualitativen Verbesserung der Streitregelung bei und sollte deshalb ihren festen Platz neben den staatlichen Gerichten haben.

Unter dem nebenstehenden Link erhalten Sie einen Überblick über Einrichtungen in Niedersachsen, die Vermittlung in zivilrechtlichen Streitfällen mit dem Ziel einer außergerichtlichen Verständigung anbieten. Außerdem können Sie nähere Angaben zu den einzelnen Einrichtungen, ihrem organisatorischen Aufbau, ihrer Zuständigkeit, dem Verfahren und den Kosten abrufen. Die Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Bitte richten Sie eventuelle Nachfragen unmittelbar an die jeweilige Schlichtungsstelle.

Grenzüberschreitende Verbraucherrechtsstreitigkeiten

In Zeiten des Internet und großer Mobilität haben Streitfälle häufig grenzüberschreitenden Charakter - etwa wenn eine im EU-Ausland bestellte Ware nicht geliefert wurde, das Urlaubsmitbringsel sich zu Hause als defekt erweist oder die Airline, die einen Erstattungsanspruch verweigert, ihren Sitz im EU-Ausland hat. In Fällen, in denen Verbraucher aus berechtigtem Grund nicht mit dem Produkt oder der Dienstleistung des Anbieters zufrieden sind, kann eine Schlichtung sinnvoll sein, um Gerichtsverfahren zu vermeiden, die nicht selten aufwändig und kostspielig sind.

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland in Kehl hilft Ihnen immer dann weiter, wenn Sie als Verbraucher mit ihren eigenen Bemühungen keinen Erfolg hatten, den Anbieter im EU-Ausland zum Einlenken zu bewegen - etwa auch bei Sprachproblemen. Die Juristen vermitteln Ihren Fall an das Europäische Verbraucherzentrum des Landes, in dem der Unternehmer seinen Sitz hat. In umgekehrter Richtung helfen die Juristen in Kehl Verbrauchern aus dem EU-Ausland bei Beschwerden und Rechtsstreitigkeiten mit Anbietern in Deutschland.

So kooperiert das Zentrum in Kehl im Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) und mit Schlichtungsstellen in ganz Europa. Gefördert wird es durch das Bundesministerium der Justiz und die Europäische Kommission. Für Information, Beratung sowie die Hilfe bei der außergerichtlichen Streitbeilegung durch das Zentrum in Kehl werden derzeit keine Kosten erhoben.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Europäischen Verbraucherzentrums unter dem Link http://www.eu-verbraucher.de/de/so-machen-sie-sie-geltend/schlichtung/leitfaden-schlichtung/

Sie erreichen das Verbraucherzentrum wie folgt:
Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland - Kehl
Deutsche Verbindungsstelle für Schlichtung
c/o Euro-Info-Verbraucher e.V., Rehfusplatz 11, 77694 Kehl
Tel.: 07851 / 99148-0; Fax: -11,
eMail: info@euroinfo-kehl.eu,
Internet: www.euroinfo-kehl.eu/de/

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